Saarland erweitert Förderung von Lerngärten

 

Saarland erweitert Förderung von Lerngärten

Lerngärten sollen im Saarland für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Beeinträchtigungen eine besondere Rolle spielen. Dafür hat sich einiges an der Förderrichtlinie geändert.

Saarbrücken (dpa/lrs) -

Das Saarland will das Anlegen und Erweitern von sogenannten Lerngärten mehr als bisher fördern: Ab sofort gibt es nicht nur eine Unterstützung für Schulen und Kitas, sondern auch für Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, der Erwachsenenbildung oder für Jugendbildungsstätten. «Auf den ersten Blick mag diese neue Förderrichtlinie vielleicht wenig innovativ sein», räumte Umweltministerin Petra Berg (SPD) ein. Doch sie sei überzeugt, dass sie Wirkung entfalten werde. 

Gärten seien in der Bildung für nachhaltige Entwicklung besonders wertvoll. Hier könne Nachhaltigkeit nicht nur erklärt, sondern unmittelbar erlebt und selbst mitgestaltet werden. «Wenn wir davon reden, dass wir dem Klimawandel trotzen wollen, dass wir Klimaanpassung betreiben wollen, dann müssen wir alle Menschen befähigen, wirklich mit Herz, Kopf und Hand selbst ihre Zukunft gestalten zu können», sagte Berg.

Die saarländische Umweltministerin Petra Berg (SPD) setzt bei naturnaher Bildung auch auf Lerngärten. (Archivbild)

Die saarländische Umweltministerin Petra Berg (SPD) setzt bei naturnaher Bildung auch auf Lerngärten. (Archivbild) | Harald Tittel/dpa

Seit den Corona-Jahren habe das Land laut Ministerium mit bislang 66.500 Euro 25 Lerngärten unterstützt – ausschließlich an Schulen und Kitas. Die bisherige Förderung habe damit aber nur einen Teil der Orte erfasst, an denen Bildung «praktisch, lebensnah und gemeinschaftlich» stattfinde. Deshalb habe man die neue Förderrichtlinie, die zunächst fünf Jahre läuft, bewusst für weitere Antragsteller geöffnet. 

Bis zu 7.000 Euro jährlich 

Eine wichtige Neuerung sei dabei ihr inklusiver Charakter. «Gärten ermöglichen ein ganzheitliches und inklusives Lernen. Hier können Menschen, unabhängig von Alter, Herkunft sowie körperlichen, geistigen oder sozialen Voraussetzungen, einen Zugang zu naturnaher Bildung haben.» Mit der neuen Förderrichtlinie schaffe das Land dafür mehr Möglichkeiten. 

Entsprechende Einrichtungen können einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent erhalten – bis zu 5.000 Euro jährlich. Für Projekte, die sich durch einen besonders inklusiven und integrativen Charakter auszeichnen, erhöht sich die Förderung auf bis zu 90 Prozent und 7.000 Euro. Erforderlich für eine finanzielle Unterstützung ist es, dass der Garten pädagogisch und nachhaltig genutzt wird. Förderfähig sind Saatgut und Pflanzen, Materialkosten und besondere Gartengeräte ebenso wie das Anlegen von rollstuhlgerechten Wegen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Pflanzengifte oder chemische Düngematerialien.

dpa

Bild: Lerngärten werden im Saarland gefördert, um eine nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Nicht nur Schulen und Kindergärten werden jetzt dabei unterstützt. (Symbolbild) | Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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Datum: 01.09.2026
Rubrik: Lokales
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