
30 Jahre nach Doppelmord: Strafe muss neu verhandelt werden
Der BGH bestätigt den Schuldspruch gegen einen 71-Jährigen. Warum der Fall um ein getötetes Ehepaar im Saarland trotzdem wieder vor Gericht landet.
Karlsruhe/Saarbrücken (dpa/lrs) -
30 Jahre nach dem Doppelmord an einem Ehepaar im Saarland kommt der Fall nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut vor das Landgericht Saarbrücken. Der BGH bestätigte zwar den Schuldspruch gegen den heute 71-Jährigen, jedoch muss das Strafmaß neu festgesetzt werden. Der Fall werde an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen, teilte der BGH in Karlsruhe mit. Über die Entscheidung hatte zuvor der SR berichtet.
Der jordanische Staatsangehörige war im Juni 2025 zu 14 Jahren Gefängnis wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in sieben Fällen verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen gesehen, dass er 1996 das Ehepaar zu Hause in Völklingen erschlagen hatte. Um die Tat zu verdecken, soll er die Wohnräume angezündet haben. Dabei habe er in Kauf genommen, dass sieben andere Menschen in dem Gebäude sterben könnten.
Weil die Kammer nicht ausschließen konnte, dass bei dem Drogenabhängigen eine verminderte Steuerungsfähigkeit vorlag, hatte sie keine lebenslange Strafe ausgesprochen. Die Ermittler waren bei der regelmäßigen Bearbeitung ungelöster Fälle (Cold Cases) durch eine DNA-Spur auf den Mann gekommen.
dpa
Bild: Im neuen Verfahren vor dem Landgericht geht es vor allem um die Höhe der Strafe. (Archivbild) | Oliver Dietze/dpa
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