
Landeskirchen übernehmen EKD-Anerkennungsrichtlinie
Seit Jahresbeginn gilt für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirchen und der Diakonie eine einheitliche Anerkennungsregelung. Auch Altfälle können überprüft werden.
Düsseldorf/Bielefeld/Detmold (dpa) -
Die drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und die Diakonie haben mit Beginn des Jahres 2026 die Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Anerkennung sexualisierter Gewalt übernommen. Laut gemeinsamer Mitteilung der Landeskirchen, die Nordrhein-Westfalen und Teile von Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen abdecken, gilt damit seit dem 1. Januar eine einheitliche Grundlage zur Anerkennung des erlittenen Leides. Mit den Richtlinien werde ein Rahmen gesetzt für die Anerkennungszahlungen, die den Betroffenen zustehen.
Pauschal sind das 15.000 Euro bei einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Im Einzelfall werde dann zusätzlich über eine individuell zu bemessene Anerkennungsleitung zu entscheiden sein, so die Landeskirchen und die Diakonie. Auch wer bereits im Bereich von evangelischer Kirche und Diakonie Anerkennungsleistungen erhalten hat, kann sich erneut an die zuständige Kommission wenden. Das neue Verfahren biete die Möglichkeit einer Überprüfung und möglicherweise Anpassung der Leistungen. Dabei sei die Plausibilität der Schilderungen entscheidend, nicht der Nachweis im strafrechtlichen Sinn.
Anerkennung - keine Wiedergutmachung
«Kirchen und Diakonie wollen mit der Vereinheitlichung der Anerkennungsstandards weiter Verantwortung für Unrecht und Leid übernehmen, das Menschen im kirchlich-diakonischen Kontext erfahren haben. Allen Beteiligten ist bewusst, dass es sich in jedem Fall lediglich um die Anerkennung erlittenen Leides handeln kann, nie jedoch um Wiedergutmachung», heißt es in der Mitteilung.
dpa
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