Saarland plant neue Regeln für mehr Inklusion und Teilhabe

 

Saarland plant neue Regeln für mehr Inklusion und Teilhabe

Barrierefreie Kommunikation, mehr Mitbestimmung: Eine Gesetzesnovelle im Saarland soll Teilhabe für Menschen mit Behinderungen neu regeln. Was der Entwurf konkret vorsieht.

Saarbrücken (dpa/lrs) -

Wie lassen sich Barrierefreiheit und Teilhabe im Land besser organisieren? Um diese Fragen geht es bei einer Gesetzesnovelle, die Sozialminister Magnus Jung (SPD) jetzt vorstellte. Als nächstes sollen nun Betroffene eingebunden werden.

«Wir wollen die Verbände, aber auch die Öffentlichkeit frühzeitig darauf hinweisen, dass das Behindertengleichstellungsgesetz novelliert wird, weil wir über den Diskussionsprozess auch die Zielsetzung des Gesetzes unterstützen wollen», sagte Jung. Getreu dem Motto: «Menschen sind nicht behindert, sondern Menschen werden behindert dadurch, dass andere ihre Perspektive nicht wahrnehmen.» 

Bessere Kommunikation, mehr Mitbestimmung

Der neue Entwurf für das Gesetz aus dem Jahr 2019 sieht sieben Schwerpunkte vor: So soll die barrierefreie Kommunikation mit Behörden erleichtert werden, in dem Bürger bei jedem Kontakt mit der öffentlichen Hand Anspruch auf erforderliche Kommunikationshilfen, Dokumente und Erläuterungen erhalten.

Die Schlichtungsstelle soll in ihrer Unabhängig gestärkt werden, um unparteiische und ausgewogene Verfahren zu gewährleisten.
Eine größere Bedeutung sollen zudem der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen einnehmen. Das Gremium kann künftig auch selbst darüber entscheiden, wer Mitglied ist.

Auch die Arbeit der kommunalen Beauftragten soll gestärkt und mit einem «Aufwendungsersatz» versehen werden, um private Finanzierungen zu vermeiden. Zudem sollen die kommunalen Beauftragten zukünftig ein Rederecht im Gemeinderat erhalten, um die Belange der Betroffenen besser einbringen zu können. 

Schließlich soll das Berichtswesen gestrafft und die Landesfachstelle für Barrierefreiheit gesetzlich verankert werden. Landesbehörden und kommunale Stellen können sich hier nicht nur bei Fragen zur baulichen Ausstattung beraten lassen, sondern etwa auch dazu, wie man mit leichter Sprache kommuniziert und digitale Angebote barrierefrei macht.

Laut Jung seien einige hundert Bürger und Verbände angeschrieben und um ihre Stellungnahme zu der Novelle gebeten worden. Ziel ist es, dass der finale Gesetzentwurf im Frühjahr dem Landtag vorgelegt werden kann.
Der Minister hofft jetzt auf einen breiten Diskussionsprozess: «Er kann ein Beitrag dazu sein, dass das Gesetz nachher nicht nur ein gutes ist, sondern vor allen Dingen sehr stark genutzt wird. Und darauf kommt es ja an.»

dpa

Bild: Den Wunsch nach Barrierefreiheit haben nicht nur Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das neue Behindertengleichstellungsgesetz will vielen Aspekten gerecht werden. (Symbolbild) | Sven Hoppe/dpa

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Datum: 27.01.2026
Rubrik: Lokales
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