
In Ehe: Anzahl der Hauptwohnsitze bestimmt Rundfunkgebühr
Getrennte Hauptwohnsitze, doppelter Rundfunkbeitrag: Warum das Gericht die Klage einer Ehefrau abwies und was Betroffene jetzt wissen müssen.
Koblenz (dpa/lrs) -
Eheleute mit zwei getrennten Hauptwohnsitzen müssen jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und mitgeteilt. Demnach hatte eine Frau dagegen geklagt, dass die Gebühr pro Wohnsitz erhoben wurde. Nach ihrer Ansicht bildete sie mit ihrem Mann nur einen Haushalt.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Laut Gericht sei entscheidend, dass beide jeweils eine eigene Hauptwohnung angemeldet hätten. Die Befreiung für Nebenwohnungen greife daher nicht, so das Gericht. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
dpa
Bild: Die Befreiung für Nebenwohnungen greife in diesem Fall nicht, so das Gericht. (Symbolbild) | Sebastian Kahnert/dpa
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