
Saarland: Ausreisepflichtige Afghanen müssen Land verlassen
Aus dem Saarland könnten mehr afghanische Staatsangehörige abgeschoben werden. Das Innenministerium betont: Abschiebungen beschränkten sich nicht nur auf Gefährder und Straftäter.
Saarbrücken (dpa/lrs) -
Ausreisepflichtige Menschen aus Afghanistan sollen aus dem Saarland abgeschoben werden, auch wenn es sich nicht um Gefährder oder Straftäter handelt. «Grundsätzlich gilt: Wer ausreisepflichtig ist, muss Deutschland verlassen», teilt das Innenministerium auf Anfrage mit.
Abschiebungen beschränkten sich nicht nur auf Gefährder und Straftäter. «Die Abschiebung von Ausländern, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine Bereitschaft zeigen, freiwillig auszureisen, ist der notwendige Abschluss eines langen und gründlichen rechtsstaatlichen Verfahrens», heißt es in der Mitteilung. Dies gelte auch für ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige.
Einzelfallprüfung durch Ausländerbehörde
Die Entscheidung, ob aufenthaltsbeendende Maßnahme vollzogen würden, sei stets eine Einzelfallprüfung durch die Ausländerbehörde. Dabei werde auch geprüft, ob Gründe einer Abschiebung entgegenstünden. «In diese Bewertung fließen selbstverständlich auch persönliche, rechtliche und humanitäre Aspekte ein», teilt das Ministerium mit.
In diesem Jahr seien bis 30. Juni zwei afghanische Staatsangehörige aus dem Saarland abgeschoben worden, im gesamten Vorjahr waren es den Angaben zufolge drei.
Über das hessische Innenministerium war vor einigen Tagen bekanntgeworden, dass der Bund den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet hat. Die Bundespolizei habe mitgeteilt, «dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung - Straftäter und Gefährder - aufgehoben sind», heißt es in einem Erlass des hessischen Ministeriums.
dpa
Bild: Der Bund hat den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet. (Symbolbild) | Julian Stratenschulte/dpa
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